13. April 2021

Vermüllung der deutsch-dänischen Grenzregion mit Dosenschrott: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Landkreis Schleswig-Flensburg auf Einhaltung der Pfandpflicht

12.04.2021 – 11:25

Deutsche Umwelthilfe e.V.

Vermüllung der deutsch-dänischen Grenzregion mit Dosenschrott: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Landkreis Schleswig-Flensburg auf Einhaltung der Pfandpflicht


















Berlin (ots)

-  "Bordershops" in deutsch-dänischer Grenzregion verkaufen jährlich 650 Millionen Dosen pfandfrei an skandinavische Kunden und verstoßen damit gegen das Verpackungsgesetz 
-  Schleswig-Holstein nimmt bereits seit 18 Jahren die Vermüllung der Umwelt mit pfandfreien Getränkedosen in Kauf 
-  Deutsche Umwelthilfe reicht Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg zum Stopp des pfandfreien Verkaufs von Getränkedosen ein  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will die Vermüllung der deutsch-dänischen Grenzregion mit unbepfandeten Getränkedosen stoppen und hat hierzu beim Verwaltungsgericht Schleswig eine Klage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg eingereicht. Im Norden Deutschlands an der Grenze zu Dänemark verkaufen sogenannte „Bordershops“ jährlich mehr als eine halbe Milliarde Getränkedosen pfandfrei an skandinavische Kundinnen und Kunden. Nach dem Verpackungsgesetz dürfen Getränkedosen jedoch nur bepfandet an private Endkunden abgegeben werden. Dies gilt auch für den Verkauf von Dosen an Personen, die diese anschließend mit ins Ausland nehmen. Durch den illegalen Vertrieb ohne ein Pfand fehlt der Anreiz zur Rückgabe im Handel, weshalb viele der Dosen in der Umwelt landen. Dänische Umweltschutzgruppen sammeln in der Grenzregion regelmäßig zehntausende pfandfreier Dosen aus der Umwelt, was angesichts der Dosenflut aus Deutschland nur die Spitze des Eisberges ist.

Die DUH hatte den Landkreis Schleswig-Flensburg am 12. Januar 2021 dazu aufgefordert, gegen die andauernde Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten. Der Kreis reagierte allerdings nicht, sondern teilte nur mit, dass er auf eine Antwort des Umweltministeriums warte. Eine inhaltliche Antwort des Landkreises fehlt bis heute. Die DUH hat daher nunmehr Untätigkeitsklage erhoben. Die DUH behält sich vor, gegen weitere Kreise und kreisfreie Städte im deutsch-dänischen Grenzgebiet rechtlich vorzugehen, wenn die rechtswidrige Praxis des systematischen pfandfreien Dosenverkaufs weiterhin geduldet wird.

Deutsche Grenzshops verkaufen jährlich rund 650 Millionen Getränkedosen an skandinavische Verbraucherinnen und Verbraucher, ohne darauf ein Pfand zu erheben. Die Folge ist, dass weite Teile der Landschaft im deutsch-dänischen Grenzgebiet mit Dosenschrott zugemüllt werden. Ministerpräsident Daniel Günther hätte das Problem gemeinsam mit den schleswig-holsteinischen Behörden längst lösen können. Aber der Verkauf möglichst vieler Bierdosen scheint der Landesregierung offenkundig wichtiger zu sein als Umweltschutz. Mit der Klage gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg schieben wir dem rechtswidrigen pfandfreien Dosenverkauf nun einen Riegel vor„, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Geschäftsführerin der DUH.

Seit dem 1. Januar 2003 gilt in Deutschland ein Pflichtpfand in Höhe von 25 Cent auf Einweggetränkeverpackungen. Durch diesen finanziellen Anreiz werden Dosen und Plastikflaschen im Handel zurückgegeben und nicht achtlos in der Umwelt entsorgt. Die umweltschädliche Praxis des unbepfandeten Dosenverkaufs über die dänische Grenze ist auch deshalb absurd, da auch dort ein Dosenpfand gilt.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Der dänische Dosentourismus ist so absurd wie illegal. Die Pfandpflicht entfällt nicht, wenn Verpackungen nach dem Verkauf mit in ein anderes Land genommen werden. Das Verpackungsgesetz sieht keine Ausnahmen vor, wie die Bundesregierung bestätigte. Die Vollzugsbehörden in Schleswig-Holstein kommen seit fast 20 Jahren ihrer Aufgabe nicht nach, diesen Unsinn abzustellen.

Dieser Umweltskandal, der sich seit Jahren für alle sichtbar in Schleswig-Holstein und Dänemark abspielt, muss unverzüglich gestoppt werden. Getränkedosen enthalten eine Innenbeschichtung aus Kunststoff und sind außen lackiert. Durch ihren Verbleib in der Landschaft gelangen Stoffe in die Umwelt, die Natur und Lebewesen schaden können. Bei Blechdosen bestehen zudem der Unter- und Oberboden aus Aluminium, das in der Umwelt ebenfalls negative Auswirkungen haben kann„, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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