8. März 2021 vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“

vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“

08.03.2021 – 13:49

ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

vbw erteilt Forderung nach gesetzlichem Mindestlohn von 12 Euro strikte Absage – Brossardt: „Derart starke Anhebung hätte auch erhebliche Auswirkung auf Tarifsystem“


















München (ots)

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. erteilt der politischen Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro eine klare Absage. „Die Forderung passt überhaupt nicht in die Zeit. Die deutschen Unternehmen sowie ihre Belegschaften stehen durch die Corona-Krise vor existenziellen Herausforderungen. Es muss jetzt darum gehen, das Überleben der Unternehmen zu sichern. Dazu benötigen sie vor allem Liquidität. Was sie sicher nicht brauchen, sind neue Belastungen“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw verweist darauf, dass mit der Mindestlohnkommission eigens ein paritätisch besetztes Gremium existiert, das den Mindestlohn anhand der tariflichen Entwicklung regelmäßig neu justiert. „Die Umsetzung der wirtschaftlichen Entwicklung in die Entgeltentwicklung ist Sache der jeweiligen Sozialpartner, die am nächsten an den Gegebenheiten von Branchen und Unternehmen dran sind. Dieses System hat sich bewährt. Daher muss unbedingt von einer politischen Festlegung des Mindestlohns Abstand genommen werden“, sagte Brossardt.

Die vbw weist die Forderung auch aus tarifpolitischen Gründen zurück. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. würde die Anhebung des Mindestlohns dreimal stärker in das Tarifsystem eingreifen als dies die Einführung des Mindestlohns 2015 tat. „Vor allem die unteren Entgeltgruppen wären betroffen. Es käme durch einen derart hohen Mindestlohn zu einer massiven Störung der Tariflohnstruktur. Das ist ein Problem, denn eine differenzierte Entlohnung zwischen ungelernten und angelernten Fachkräften wäre kaum noch darstellbar. Selbst im Falle einer Übergangsregelung würden die Tariflohnanpassungen über mehrere Jahre hinweg durch den Mindestlohn vorweggenommen. Im schlimmsten Fall würde der Anreiz sinken, Tarifverträge abzuschließen. Die Tarifbindung muss aber gestärkt werden durch attraktive Tarifverträge“, warnt Brossardt.

Um Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, wären der Studie zufolge zudem Lohnsubventionen durch staatliche Maßnahmen nahezu unvermeidlich. In Frankreich kostet dies jährlich rund 23 Milliarden Euro. „Auf Deutschland übertragen kämen wir auf Kosten von 33 Milliarden Euro. Dies ist in der gegenwärtigen Phase nicht realisierbar“, so Brossardt.

Pressekontakt:

Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail: andreas.ebersperger@ibw-bayern.de

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