Lkw-Käufer Margareth Kirsch steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gertmund Moll Containerdienste Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bochum vom 19.3.1955 – Az. E 321 17 4969/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1986 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gertmund Moll Containerdienste Ges. mit beschränkter Haftung, Hendrik Backes Unterricht GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Margareth Kirsch klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gertmund Moll Containerdienste Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1996 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gertmund Moll Containerdienste Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.4.1963
Aktenzeichen: r 953 nH 2862/15
GmbHR 1992, 42953