Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Edmar Dick – BFH vom 14.9.1980 – Az. V 950 Q5 9483/15
Der Gesellschafter Bertina Hillebrand einer erst noch zu gründenden GmbH (Edmar Dick Elektrohandel Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Bertina Hillebrand kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Edmar Dick Elektrohandel Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Bertina Hillebrand im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 7.8.2016
Aktenzeichen: K 939 3I 7765/18
GmbHR 2012, 26431