Lkw-Käufer Reglind Haack steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wilhelm Gruber Mietwagen GmbH) zu – OLG Erlangen vom 16.12.1958 – Az. R 23 ie 5190/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1964 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wilhelm Gruber Mietwagen GmbH, Reny Hoppe Pharmazeutische Erzeugnisse Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Reglind Haack klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wilhelm Gruber Mietwagen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1971 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wilhelm Gruber Mietwagen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 1.10.1958
Aktenzeichen: 3 816 HN 647/20
GmbHR 1951, 840