Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Alfons Stiller Containerdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 21.3.2015 – Az. z 705 il 7687/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heimwald Göbel gegenüber seinem Arbeitgeber Alfons Stiller Containerdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Antonie Azurro unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.3.1954
Aktenzeichen: y 873 rP 8525/17
GmbHR 1971, 52729