21. April 2021

TÜV Rheinland: Fahrradsitze und -anhänger müssen zur Größe von Kind und Fahrrad passenVor dem Start Größen- und Gewichtsangaben checkenStabilen Fahrradständer anschaffenHelm und Gurt anlegen

20.04.2021 – 10:00

TÜV Rheinland AG

TÜV Rheinland: Fahrradsitze und -anhänger müssen zur Größe von Kind und Fahrrad passen
Vor dem Start Größen- und Gewichtsangaben checken
Stabilen Fahrradständer anschaffen
Helm und Gurt anlegen


















Köln (ots)

Kleine Kinder sind gerne Co-Piloten bei Fahrradfahrten der Eltern: im Kindersitz zum Beispiel auf dem Gepäckträger oder im eigenen Anhänger. In beiden Fällen sollten Eltern sicherstellen, dass Sitz und Anhänger zur Größe des Kindes und zum eigenen Fahrrad passen. „Der Sitz sollte sich auch ohne Spezialwerkzeug sicher und fest am Fahrrad montieren lassen“, rät Berthold Tempel, Experte für Fahrradsitze und -anhänger bei TÜV Rheinland. „Es besteht die Gefahr, dass sich durch Erschütterungen, scharfes Bremsen oder schnelle Ausweichmanöver ein schlecht montierter Sitz vom Fahrrad lösen kann.“ Wer sich die korrekte Montage nicht zutraut, sollte daher unbedingt auf Expertenhilfe im Fahrradhandel zurückgreifen. Bei den Anhängern gilt: Nicht jede Anhängerkupplung lässt sich an jedes Fahrrad montieren. Auch das zulässige Gesamtgewicht, das ein Fahrrad ziehen darf, variiert. Hier empfiehlt es sich, einen Blick in die Betriebsunterlagen des Fahrrades zu werfen oder den Hersteller zu kontaktieren.

Auf Normenangaben an Sitzen und Anhängern achten

Beim Kauf eines neuen Sitzes oder Anhängers rät der Experte, auch auf die DIN- Norm zu achten. Fahrradsitze und Anhänger sollten den Normen DIN EN 14344 beziehungsweise DIN EN 15918 entsprechen. Sie regeln die wichtigsten Sicherheitskriterien und sollten auf dem Sitz oder dem Anhänger abgedruckt sein. Auch beim Gebrauchtkauf sollte dies neben einer entsprechenden Bedienungsanleitung ein Kriterium sein. Die Frage, ob das Kind in einem Fahrradsitz oder im Anhänger transportiert wird, hängt von den individuellen Vorlieben der Eltern sowie von Alter und Gewicht des Kindes ab. Im Fahrradsitz dürfen Kinder ab einem Alter von etwa neun Monaten mitfahren. Im Anhänger können – in einer speziellen Liegevorrichtung – auch schon jüngere Kinder transportiert werden. „Sobald Kinder sieben Jahre alt sind, dürfen sie laut Straßen-Verkehrsordnung nicht mehr mitfahren – und zwar egal, ob sie auf einem Kindersitz oder im Anhänger transportiert werden“, erklärt Berthold Tempel. Beim Gewicht gilt für die meisten Kindersitze ein Höchstgewicht von bis zu 22 Kilogramm. Teilweise werden Unterstützungssitze für Kinder mit einem Gewicht von bis zu 35 Kilogramm angeboten. Doch auch dann dürfen Kinder nur bis zu ihrem siebten Geburtstag mitfahren.

Proberunde einplanen, stabilen Ständer anschaffen

Da die Fahreigenschaften des Rades sich mit Kindersitz und auch Anhänger grundlegend ändern, empfiehlt es sich in jedem Fall, eine Proberunde zu fahren. Ausweichen, Bremsen oder Fahrten auf Kopfsteinpflaster wollen geübt sein. Auch die Kinder sollten vor dem Kauf Probe sitzen. Nur so lässt sich feststellen, ob Fußstützen und Rückenlehne zur Größe des Kindes passen. Ebenfalls wichtig ist die Stabilität des Fahrrads, wenn die Kinder in den Sitz gesetzt werden. TÜV Rheinland-Experte Berthold Tempel empfiehlt daher, sich im Fachhandel nach stabilen Ständern wie etwa Zweibeinständern umzuschauen. „Man sollte auch bei stabilem Ständer die Kinder niemals unbeaufsichtigt auf dem Sitz lassen. Denn die Sturzgefahr ist dennoch hoch“, sagt Tempel. Ob Kindersitz oder Anhänger – in jedem Fall gilt: vor dem Start unbedingt anschnallen. Das Tragen eines Helmes ist zwar nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen – und nicht nur für das Kind.

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