30. März 2021 TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzenWirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von DatenKomplexe Aufgabe für Unternehmen

TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzenWirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von DatenKomplexe Aufgabe für Unternehmen

30.03.2021 – 10:01

TÜV Rheinland AG

TÜV Rheinland: Chancen der Datenwirtschaft durch guten Datenschutz nutzen
Wirksamer Datenschutz ist Grundlage für Nutzung von Daten
Komplexe Aufgabe für Unternehmen


















Köln (ots)

Viele Unternehmen in Deutschland nutzen die Potenziale der Datenwirtschaft noch nicht umfassend. Das zeigt eine im Februar 2021 veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) mit mehr als 500 Unternehmen. In der Studie nannten 85 Prozent aller befragten Unternehmen „datenschutzrechtliche Grauzonen“ generell als Hemmnis bei der wirtschaftlichen Nutzung von Daten; die fehlende Rechtssicherheit bei der Anonymisierung von Daten wird als konkretes Beispiel von 73 Prozent genannt. „Die BDI-Studie zeigt, dass Unternehmen sich beim Thema Datenschutz nach wie vor schwer tun“, sagt Stefan Eigler, Datenschutzexperte bei TÜV Rheinland. „Ein wichtiger Grund: Datenschutz ist eine komplexe Aufgabe, die viel Zeit und Ressourcen erfordert.“

Transparenz und Rechtssicherheit durch unabhängige Beratung

Wie wichtig, aber auch wie aufwendig ein guter Datenschutz ist, hat die Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Seit Mai 2018 müssen alle Unternehmen in der Europäischen Union die DSGVO-Regeln einhalten. In der Folge kam es bereits zu zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des Datenschutzes und der Verhängung signifikanter Bußgelder, so zum Beispiel in Höhe von mehr als 35 Millionen Euro gegen H&M Online Shop, wegen unrechtmäßiger Überwachung der Mitarbeiter. Anderes Beispiel: eine Strafe in Höhe von ebenfalls etwa 35 Millionen Euro gegen Amazon Europe, wegen Verletzung der Informationspflichten nach DSGVO, im Zusammenhang mit der Verwendung von Cookies. Damit Unternehmen sich einerseits absichern und andererseits die Chancen der Datenwirtschaft nutzen können, bietet TÜV Rheinland eine Reihe von Beratungsdienstleistungen rund um Datenschutz an.

Externer Datenschutzbeauftragter entlastet Unternehmen

Eine Möglichkeit für Unternehmen: Sie können einen externen Datenschutzbeauftragten (eDSB) ernennen und sich so auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Die Datenschutzbeauftragten von TÜV Rheinland beraten und überwachen die Umsetzung der Datenschutzanforderungen in Unternehmen gemäß der gesetzlichen Aufgabenbeschreibung; unabhängig und kompetent. In Zusammenarbeit mit den Unternehmen entwickeln die Fachleute geeignete Maßnahmen, um den betrieblichen Datenschutz sicherzustellen und effizient in den Geschäftsabläufen zu verankern („privacy by design/“privacy by default“). „Wer sich für einen externen Datenschutzbeauftragten entscheidet, zeigt, dass das eigene Unternehmen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten legt. Das schafft Vertrauen – sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden“, ist Eigler überzeugt.

Neben externen Datenschutzbeauftragten gibt es für Unternehmen eine Reihe weiterer Maßnahmen, mit denen sie Datenschutz und Datensicherheit wirkungsvoll umsetzen können. Zu den möglichen Maßnahmen zählt beispielsweise ein Datenschutzaudit. Damit lässt sich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Informationen im eigenen Unternehmen sowie bei Vertragspartnern, den sogenannten Auftragsverarbeitern, belegen.

Weitere Informationen über wirksamen und gesetzeskonformen Datenschutz im eigenen Unternehmen, mit Unterstützung von hochqualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland, gibt es unter www.tuv.com/data-privacy bei TÜV Rheinland.

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