27. März 2021 Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds

26.03.2021 – 18:55

Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion)

Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds


















Stellvertretender Bundesvorsitzender der FREIE WÄHLER begrüßt Hängebeschluss des BVerfG zum Corona-Wiederaufbaufonds
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Brüssel (ots)

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FREIE WÄHLER, Engin Eroglu MdEP, begrüßt den Hängebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz. Bundestag und Bundesrat hatten mit diesem Gesetz der EU das Aufnehmen von Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro mit einer Laufzeit bis 2058 zur Finanzierung des „Corona-Wiederaufbaufonds“(„RRF“) erlaubt.

Eine Gruppe von Klägern hatte dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil es das Haushaltsrecht des Bundestags untergräbt, und dem Verschuldungsverbot der EU widerspricht. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen.

Engin Eroglu, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments,kommentiert:

„Ich habe schon hier im Parlament den RRF abgelehnt. Als Rechtsstaatspartei und als Partei der Subsidiarität treten wir als FREIE WÄHLER für das Verschuldungsverbot der EU ein. Ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang in Ruhe prüft und ihn als das benennt, was er ist: Eine Verschuldung der EU, die der EU aus guten Gründen untersagt ist.“

Mehrere Thinktanks hatten bereits die rechtliche Basis des EU-Beschlusses infrage gestellt:

„Die Regelung der Anleiheermächtigung in dem gemäß Art. 311 Abs. 3 AEUV änderbaren Eigenmittelbeschluss ist in der vorgesehenen Form rechtlich problematisch. Art. 311 Abs. 3 AEUV stellt keine passende Rechtsgrundlage für die Anleiheermächtigung in ihrer geplanten Form dar“, so das Centrum für Europäische Politik. „Allerdings scheint die Rechtsgrundlage für eine Kreditfinanzierung in diesem Umfang überaus angreifbar“, hatte die Stiftung Wissenschaft und Politik angemerkt.

„Trotzdem sind wir als FREIE WÄHLER eine pro-europäische Partei. Die EU wird jedoch auf Dauer nur funktionieren, wenn wir das „No-Bailout-Prinzip“ achten. Jeder Staat ist finanziell für sich selbst verantwortlich – so wie das zum Beispiel auch zwischen den US-Bundesstaaten ist. Nur dann gibt es keine falschen Anreize, sich zu verschulden,und andere die Zeche zahlen zu lassen. Eine Transferunion schafft Unfrieden zwischen befreundeten Staaten.“ ergänzt Eroglu.

Pressekontakt:

Karolina Mirbach
Karolina.mirbach@europarl.europa.eu

Original-Content von: Engin Eroglu MdEP (Renew Europe Fraktion), übermittelt