2. April 2021

Nect begrüßt Festlegung offizieller Kriterien der BNetzA und des BSI für Anbieter automatisierter Identitätsprüfungen

01.04.2021 – 13:48

Nect GmbH

Nect begrüßt Festlegung offizieller Kriterien der BNetzA und des BSI für Anbieter automatisierter Identitätsprüfungen


















Nect begrüßt Festlegung offizieller Kriterien der BNetzA und des BSI für Anbieter automatisierter Identitätsprüfungen
  • Bild-Infos
  • Download

Hamburg (ots)

-  Nect CEO Benny Bennet Jürgens: "Wir können jetzt offiziell belegen lassen, dass unsere technische Innovation eine gleichwertige Sicherheit zur Vor-Ort-Prüfung bietet." 
-  Kunden und Nutzer können sich dank des Kriterienkatalogs erstmalig auf Sicherheitsniveau der Anbieter verlassen 
-  Jürgens: "Wir sehen die ergänzenden Kriterien als zukunftsweisenden Meilenstein, da sie in der EU für Chancengleichheit und Klarheit sorgen."  

Die Nect GmbH, ein führender Hersteller von KI basierten Identifizierungs-Lösungen in Europa, begrüßt die Einführung offizieller Kriterien für die automatisierte optische Identitätsprüfung, die die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit heute vorgelegt ha t . Bislang gab es solche Kriterien lediglich für Video-Ident-Verfahren, bei denen die Verifizierung durch einen menschlichen Prüfer stattfindet.

„Für Nect als Anbieter der von Behörden und Krankenkassen eingesetzten Robo-Ident Technologie, die ohne menschliche Prüfer auskommt, ist die Aufstellung solcher Kriterien ein wichtiger rechtlicher Schritt. Künftig können sich regulierte Unternehmen und Anwender auf das Sicherheitsniveau der bestätigten Anbieter verlassen, wodurch sich die Spreu vom Weizen trennen wird. Wir können jetzt offiziell belegen lassen, dass unsere technische Innovation eine gleichwertige Sicherheit zur Vor-Ort-Prüfung bietet“, sagt Benny Bennet Jürgens, Gründer und CEO von Nect.

eIDAS, die europäische Regelung für elektronische Identifizierung und elektronische Vertrauensdienste, sieht in Art. 24 vor, dass eine Identitätsprüfung bei Signaturprozessen vor Ort durchgeführt werden muss oder eine der Vor-Ort-Prüfung gleichwertige Prüfung der Identität erforderlich ist. Ob eine Technologie diese Anforderungen erfüllt, wird von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle festgestellt. Hierzu fehlten in Deutschland bisher an automatische Ident-Verfahren angepasste Prüfkriterien, sodass ein Ungleichgewicht in der EU herrschte.

„Wir sehen die ergänzenden Kriterien des BSI und der Bundesnetzagentur als zukunftsweisenden Meilenstein, da sie in der EU für Chancengleichheit im Wettbewerb und Klarheit für Banken, Versicherungen und andere regulierte Unternehmen sorgen“, so Nect CEO Jürgens.

Grundlage für den neuen Kriterienkatalog ist das deutsche Vertrauensdienstegesetz, das die Umsetzung der EU-weiten eIDAS-Verordnung in deutsches Recht darstellt. Die nun veröffentlichte Verfügung fordert als eines der Kernkriterien die Aktualität des Vorgangs, um zum Beispiel sogenannte Replay-Attacken zu verhindern . Zwei angemeldete Patente der Nect GmbH zielen genau hierauf ab. So ist der Echtzeitnachweis der Videoaufnahmen des Ausweisdokuments – und nicht nur des Gesichts – für Nect ein Grundpfeiler der Entwicklung der Robo-Ident Technologie. Aufgrund der damit einher gehenden steigenden Bedeutung der Nect-Technologie erwartet Jürgens ein weiter wachsendes Interesse am Produkt des für seine Technologie vielfach ausgezeichneten Unternehmens.

Die Nect GmbH hat im vergangenen Jahr über zwei Millionen Identifizierungen durchgeführt. Erstmalig wurde die Technologie von Nect im Jahr 2018 bei der R+V Versicherung eingesetzt. Mittlerweile gehören zahlreiche weitere namhafte Unternehmen zum Kundenstamm, wie beispielsweise die HUK-Coburg und die WGV Versicherung. Neben Versicherungen haben sich auch Organisationen, Unternehmen und Institutionen aus anderen Bereichen für die leistungsfähige und sichere Lösung entschieden, etwa die Deutsche Telekom, die Bundesagentur für Arbeit und die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Neben dem Nect Selfie-Ident, dem Kernprodukt von Nect, umfasst das Portfolio weitere Self-Service-Produkte, wie beispielsweise die eSignatur (QES). Darüber hinaus wird in naher Zukunft auch die Nutzung der eID-Funktion des neuen deutschen Personalausweises mit der Nect App möglich sein.

Über eIDAS

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Als EU-Verordnung ist diese unmittelbar geltendes Recht in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum.

Anbieter qualifizierter Dienste, die die Konformität mit den besonderen Anforderungen an solche Dienste nach eIDAS-Verordnung nachweisen und dafür den Qualifikationsstatus verliehen bekommen, können ihre Dienste mit dem neuen EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter bewerben.

(Quelle: https://ots.de/pCRkUc)

Über Nect

Die Nect GmbH ist ein mehrfach ausgezeichnetes IT-Unternehmen mit Sitz in Hamburg. Nect steht für die Entwicklung und Implementierung von hochentwickelten, sicheren und zugleich maximal nutzerfreundlichen Identifikationslösungen für digitale Anwendungen im Internet.

Datensicherheit und Datenschutz stehen im Fokus der Nect-Lösungen. Dies wird sowohl durch die komplette Eigenentwicklung der Softwarekomponenten als auch die Nutzung von Rechenzentren in Deutschland mit höchster Sicherheitsstufe und den Verzicht auf Cloudlösungen sichergestellt.

Für seine innovativen und zukunftsweisenden Lösungen wurde Nect u. a. mit dem Hamburger Gründerpreis und dem Deutschen Exzellenz-Preis ausgezeichnet.

Pressekontakt:

Louisa Wölke
Presse & Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: lw@nect.com
Tel.: +49 (0) 176 420 540 84

Original-Content von: Nect GmbH, übermittelt