10. März 2021

Immobilienverrentung kann bei der Finanzierung häuslicher privater Pflege helfen

10.03.2021 – 09:59

DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH

Immobilienverrentung kann bei der Finanzierung häuslicher privater Pflege helfen


















München (ots)

Pflege zuhause für Immobilienbesitzer oftmals möglich / Durchschnittliche ambulante Pflegekosten von monatlich 2.500 Euro selten durch Pflegeversicherung abgedeckt / Finanzielle Belastung der Kinder durch Immobilienverrentung vermeidbar

Eigenes Heim statt Pflegeheim: Pflegebedürftige Senioren mit Immobilieneigentum können auch eine intensivere häusliche Pflege in Betracht ziehen. So lässt sich das Pflegeheim mitunter vermeiden – und mehr Zeit in der gewohnten Umgebung verbringen. „Eine Verrentung der eigenen Immobilie kann ein Weg sein, sich eine adäquate, auf die persönlichen Bedürfnisse gemünzte Pflege leisten zu können. Finanziert wird die Pflege durch den Verkauf der eigenen Immobilie, die jedoch durch ein Nießbrauchrecht bis zum Tod genutzt werden darf. Der Umzug ins Heim lässt sich so möglicherweise um einige Jahre verschieben oder ganz vermeiden – ohne dass die Kinder mehr einspringen müssen“, sagt Rainer Viering, Verrentungsexperte der DEGIV, der Gesellschaft für Immobilienverrentung (www.degiv.de). Denn: Für viele Senioren ist es ein großer Wunsch, weiterhin autonom in ihrer Immobilie wohnen zu bleiben.

In Deutschland hat die häusliche Pflege nach dem Pflegeversicherungs- sowie Sozialhilferecht immer Vorrang vor der stationären Pflege. So soll sichergestellt werden, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich von zu Hause aus gepflegt werden können und gleichzeitig die private Pflege gestärkt werden. Menschen mit einem Pflegegrad haben dementsprechend Leistungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung, die auch für häusliche Pflege gelten.

Finanzierung der ambulanten Pflege zuhause

Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, die bis zu 2.500 Euro im Monat betragen können, werden nur selten vollständig durch Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt. Wenn sich eine pflegebedürftige Person die notwendige Pflege nicht leisten kann, kann sie ab der Einstufung in Pflegegrad zwei Hilfe bei dem für sie zuständigen Regierungsbezirk beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Herangezogen werden auch das Einkommen und Vermögen der Ehe- oder Lebenspartner sowie der Kinder.

Eltern wollen ihre Kinder nicht belasten

Viering: „Oft wollen Eltern ihre Kinder finanziell nicht belasten. Durch Immobilienverrentung entsteht für Senioren im Ruhestand die Möglichkeit, ohne Auszug unabhängig zu bleiben. Sie können ihre in ihrer lastenfreien Immobilie gebundene Liquidität nutzen. Dabei muss das Vermögen der Angehörigen nicht herangezogen werden.“ Mit dem durch die Immobilienverrentung gewonnenen Geld lässt sich im Idealfall zudem eine zusätzliche Betreuung finanzieren, die weit über die Mindestpflege hinaus geht.

Wie auch bei Teilverkauf und Leibrente verbessert ein Verkauf der Immobilie mit Nießbrauchrecht laut DEGIV nicht nur die finanzielle Situation. Er ermöglicht es älteren Eigentümern vielmehr, weiterhin im eigenen Zuhause zu leben und beispielsweise das Thema Pflege völlig neu zu betrachten. „Wenn Pflege nötig ist, muss der komplette Immobilienverkauf mit anschließendem Umzug ins Altersheim nicht die letzte Option vor dem Tod sein. Vielmehr lässt sich durch die Immobilienverrentung Liquidität in beachtlichem Ausmaß schaffen, die für Pflege- und Betreuungsleistungen zuhause verwendet werden kann“, sagt Viering. Ist die verrentete Immobilie groß genug und der Erlös ausreichend, können Senioren sogar Personal für Betreuung und Pflege anstellen.

Laut Statistischem Bundesamt waren Ende 2019 in Deutschland 4,1 Millionen Frauen und Männer auf Pflege angewiesen. Und ihr Anteil wird weiter steigen, denn die Deutschen werden immer älter, gute Pflege deshalb immer gefragter. Und damit auch eine möglichst adäquate Versorgung im eigenen Zuhause – durch ambulante Pflegedienste oder Angehörige. 2019 wurden vier von fünf Pflegebedürftigen zuhause gepflegt, davon waren 80 Prozent der Betroffenen über 65 Jahre.

Über DEGIV – Die Gesellschaft für Immobilienverrentung GmbH

DEGIV – das TÜV und DEKRA zertifizierte Unternehmen hat seinen Sitz in München und spezialisiert sich seit mehreren Jahren auf den Immobilienverkauf auf Nießbrauchbasis für die Generation 65+ und ihre Vermittlung an Investoren. Zielsetzung ist es, den Senioren das lebenslang mietfreie Wohnen im vertrauten Zuhause bei finanziellem Spielraum und hoher Lebensqualität zu ermöglichen. DEGIV ist Testsieger in der Servicestudie „Anbieter Immobilienverrentung 2021“, durchgeführt vom Deutschen Institut für Servicequalität. Neben dem Münchner Stammsitz hat das deutschlandweit tätige Unternehmen eine Niederlassung in Stuttgart. Weitere Standorte folgen.

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