12. März 2021 Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten im Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“BMI und KfW erhöhen Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent

Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten im Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“BMI und KfW erhöhen Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent

12.03.2021 – 11:00

KfW

Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermöglichkeiten im Programm „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“
BMI und KfW erhöhen Zuschussförderung auf bis zu 75 Prozent


















Frankfurt am Main (ots)

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ werden ab dem 1. April 2021 neue Themenfelder im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gefördert: Grüne Infrastruktur und wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und Klimafreundliche Mobilität. Zudem werden höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen gewährt.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Wir stärken den Klimaschutz im Quartier und gehen damit auf die Bedürfnisse der Kommunen ein. Klimaschutz und Klimaanpassung können jetzt gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Wir haben die Zuschüsse erhöht und die Anforderungen an den kommunalen Eigenanteil gesenkt. Damit berücksichtigen wir die schwierige Haushaltssituation vieler Kommunen. Auch die Bürgerbeteiligung bleibt ein wichtiges Thema. Daher werden wir auch verstärkt Online-Angebote fördern.“

Dr. Ingrid Hengster, für das inländische Fördergeschäft zuständiges Vorstandsmitglied der KfW: „Mit der Energetischen Stadtsanierung leisten BMI und KfW seit Jahren einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen. Der Quartiersansatz erlaubt es, zusätzliche Effizienzpotenziale zu erkennen und diese zügig zu realisieren. Mit den Produktverbesserungen setzen wir neue Impulse, um diesen erfolgreichen Ansatz noch attraktiver zu machen.

Die Zuschussförderung (Programm 432) wird für Konzepte zum 1. April 2021 von 65 % auf 75 % erhöht, Kommunen müssen dann statt 15 % nur noch 5 % kommunalen Eigenanteil nachweisen. Diese Änderungen sind zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022. Die Sachmittelzuschüsse, die u.a. für digitale Bürgerbeteiligungsangebote genutzt werden können, wurden dauerhaft von 10 % auf 20 % erhöht.

Im Bereich der Förderkredite (Programme 201/202) sind die Fördermöglichkeiten und Tilgungszuschüsse mit bis zu 20 % ebenfalls ausgeweitet und verbessert worden. Kommunen, die diese Kredite auf Basis eines Quartierskonzeptes beantragen, werden sogar mit besonders hohen Tilgungszuschüssen von bis zu 40 % belohnt.

Seit dem Programmstart am 15. November 2011 bis zum 31. Dezember 2020 wurden in dem Programm über 2.000 Förderzusagen erteilt (davon Konzepte ca. 1.100; Sanierungsmanagements: ca. 450; Quartiersversorgung: 515). Dadurch wurden Fördermittel mit einem Darlehensvolumen von 1,22 Mrd. EUR für die Quartiersversorgung und einem Zuschussvolumen von 101 Mio. EUR für Konzepte und Sanierungsmanagements ausgereicht. In diesem Jahr stehen rund 70 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung.

Kontakt Pressestelle Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

Dr. Markus Lammert

markus.lammert@bmi.bund.de

Presse@bmi.bund.de

Weitere Informationen:

www.kfw.de

www.bmi.bund.de

www.heterogenetisch-stadtsanierung.info/

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 – 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: wolfram.schweickhardt@kfw.de, Internet: www.kfw.de

Kontaktdaten anzeigen

Pressekontakt:

KfW, Palmengartenstr. 5 – 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: wolfram.schweickhardt@kfw.de, Internet: www.kfw.de

Original-Content von: KfW, übermittelt