25. März 2021 DEKV: Abschläge beim Ganzjahresausgleich bestrafen die Krankenhäuser

DEKV: Abschläge beim Ganzjahresausgleich bestrafen die Krankenhäuser

25.03.2021 – 13:35

Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)

DEKV: Abschläge beim Ganzjahresausgleich bestrafen die Krankenhäuser


















Berlin (ots)

Verordnungsentwurf zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser muss nachgebessert werden

Mit dem Ganzjahresausgleich für 2021 und der Fortführung der Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser geht der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser in die richtige Richtung. Um Planungssicherheit und Liquidität für die Krankenhäuser zu sichern, sieht der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) jedoch Nachbesserungsbedarf besonders beim Ganzjahresausgleich und der Liquiditätssicherung.

DEKV lehnt Kappung des Budgets 2021 ab

„Der Entwurf sieht vor, dass nur 95 Prozent der Erlöse 2019 Grundlage für den Ganzjahresausgleich 2021 werden. Diese Kappung des Budgets 2021 lehnen wir ab. Sie setzt ein falsches Signal zur falschen Zeit und bestraft kollektiv alle Krankenhäuser. Besonders hart betroffen sind dabei die Häuser mit höheren Fixkosten, weil sie Leistungen wie Radiologie, Labor und Reinigung selber vorhalten und einen höheren Anteil an fest eingestelltem Personal haben. Anstatt einen Versorgungsanreiz zu setzen, wird die Patientenversorgung und die personelle Ausstattung der Krankenhäuser gefährdet. Die entsprechenden Passagen im Entwurf müssen durch Streichung der kritisierten Passagen nachgebessert werden“, betont der Vorsitzende des DEKV, Christoph Radbruch.

Details zum Erlösausgleich müssen bis Ende Mai 2021 feststehen

Damit die Krankenhäuser finanzielle Planungssicherheit für das Jahr 2021 erhalten, reicht es nicht, dass sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Krankenhäuser bis zum 30. November 2021 über die Details zum Erlösausgleich einigen. Diese Einigung muss bereits zum 30. April 2021 erfolgen oder zum 31. Mai 2021 durch die Schiedsstelle bestimmt werden. Nur so können die Krankenhäuser noch im ersten Halbjahr 2021 Verhandlungen zum Erlösausgleich aufnehmen.

Kurzfristige Liquiditätssicherung durch quartalsweise Abrechnung

Das Pandemiegeschehen in Deutschland hält weiterhin an und hat sich im ersten Quartal auf die Patientenzahlen ähnlich ausgewirkt wie im Jahr 2020: Patientinnen und Patienten haben nicht sofort medizinisch notwendige Behandlungen verschoben. Das führte zu Rückgängen der Patientenzahlen von bis zu 25 Prozent. Auch die weitere Entwicklung der Patientenzahlen im laufenden Jahr ist nicht absehbar. In dieser Situation müssen die Krankenhäuser kurzfristig die Möglichkeit haben, ihre Liquidität zu sichern. Dafür reicht eine Verkürzung der Zahlungsfrist für die Krankenkassen auf fünf Tage nicht aus. Daher fordert der DEKV eine quartalsweise Auszahlung des pandemiebedingten Ganzjahresausgleichs.

Stellungnahme des DEKV zum Referentenentwurf für eine Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

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