14. April 2021 BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept

13.04.2021 – 14:31

BeneVit Gruppe

BeneVit Gruppe: Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland fordern zügige Pflegereform und Rechtsgrundlage für das stambulante-Konzept


















Mössingen/Tübingen (ots)

- 22 Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland richten gemeinsamen Appell an Sozialministerien und Bundestagsabgeordnete
- Bayern sagt Unterstützung zu
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für das stambulante Konzept gefordert
- Parlamentarische Initiative des Bundestages erbeten 

Insgesamt 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland haben in Form eines offenen Briefes einen Appell an die Sozialministerien und Bundestagsabgeordneten der vier Bundesländer gerichtet und die Unterstützung einer zügigen Reform der Pflegeversicherung, sowie die Schaffung einer Rechtsgrundlage für das „stambulante Konzept“ erbeten. Im Pflegestärkungsgesetz III wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen als kommunale Aufgabe der Daseinsvorsorge besonders herausgestellt. Die unterzeichnenden Kommunen wollen sich dieser Aufgabe gerne stellen und der übertragenen Verantwortung auch umfänglich gerecht werden. Der Bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek geht in die gleiche Richtung. „Die Pflegereform muss endlich angepackt werden“, fordert der Staatsminister ebenso von der Bundesregierung.

„Die Pflegereform lässt immer noch auf sich warten. Leider vernehmen wir aus Berlin, dass in der Regierungs-Koalition mehr darüber nachgedacht wird, die Pflegereform zu verschieben, als ihr zur Gesetzeskraft zu verhelfen. Das Zeitfenster für eine Pflegereform schließt sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode im Herbst 2021. Wir müssen leider davon ausgehen, dass seitens des Bundesgesundheitsministers keine Initiative mehr erfolgt und nur noch eine parlamentarische Initiative eine positive Lösung bringen kann. „, schreiben die 22 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an die Landesministerien und Bundespolitiker.

„Wie Sie wissen beschäftigen sich die unterzeichnenden Gemeinden sehr intensiv mit dem Thema Altenpflege. Mit dem ambulantisierten Hausgemeinschaftsprojekt der BeneVit Gruppe, im Haus Rheinaue in der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl, gibt es im Landkreis Emmendingen ein Konzept, das unseres Wissens nach von der Prognos AG und dem Kuratorium Deutsche Altenhilfe (KDA) positiv evaluiert wurde. Die Kranken- und Pflegekassen unter Federführung der AOK Baden-Württemberg unterstützt den „stambulanten – Ansatz“ ebenso, wie sich unseres Wissens nach das Sozialministerium Baden – Württemberg auf Bundesebene um eine Rechtsgrundlage für das Modell bemüht. Der Bayerische Landtag hatte bereits im Oktober 2020 beschlossen, eine sektorenübergreifende „stambulante“ Versorgung in der Pflege zu ermöglichen.“, so die Bürgermeister der vier Bundesländer.

Genau hier läge, jedoch derzeit das Problem, wie die Anfang März 2020 bekanntgemachte Ausstiegsankündigung des Verbandes der Ersatzkassen aus der Modellfinanzierung für das stambulante Konzept zeigt. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen existiere eine gesicherte bundesgesetzliche Rechtsgrundlage jedoch nicht“, so der Wortlaut des Schreibens.

„In unseren Kommunen haben wir uns mit den verschiedenen Angeboten auf dem Pflegemarkt befasst und sind vom stambulanten Konzept der BeneVit Gruppe überzeugt. Das Haus Rheinaue in Wyhl am Kaiserstuhl besteht seit fast 5 Jahren. Die in der Einrichtung betreuten Menschen werden umfangreich mobilisiert und können sich nach ihren Wünschen und Neigungen in den täglichen Betrieb einbringen. Ein erheblicher Teil der Grund – und Behandlungspflege wird ambulant zusammen mit der Hilfe von Angehörigen erbracht. Entwickeln sich die Zuzahlungen bei neu gebauten Einrichtungen anderer Anbieter zwischenzeitlich über 3.000 Euro monatlich, liegt das kostengünstigste Angebot des Konzepts bei 1.700 Euro monatlich. Bewohner, Angehörige und auch Mitarbeiter des Hauses berichten übereinstimmend von der freundlichen Atmosphäre, der sehr guten Versorgung sowie dem positiven Arbeitsumfeld, auch dies wieder im Vergleich mit Einrichtungen anderer Anbieter, in denen viele der Beschäftigten zuvor gearbeitet haben“, sind sich die Bürgermeister sicher. 1/3 der Bewohner hätten sich sogar in ihrem Allgemeinzustand so verbessert, dass die Voraussetzungen für eine Rückstufung im Pflegegrad vorläge.

Der Brief endet mit der Bitte „eine parlamentarische Initiative auf den Weg zu bringen, um eine Rechtsgrundlage zur dauerhaften Finanzierung der ambulantisierten BeneVit-Hausgemeinschaften zu schaffen.

Die BeneVit Gruppe ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen, welches seit dem Jahr 2004 Dienstleistungen für ältere, pflege- und betreuungsbedürftige Menschen erbringt. Die Unternehmensgruppe ist bundesweit an 30 Standorten tätig und betreibt 26 stationäre Pflegeeinrichtungen mit rund 1.700 Plätzen in fünf Bundesländern. Dies überwiegend nach dem BeneVit-Hausgemeinschaftskonzept, in Wohngruppen mit 10-15 Bewohnern. In den ambulanten Diensten der Gruppe werden rund 900 pflegebedürftige Menschen versorgt. Zusätzlich wird teilstationäre Pflege eingestreut und in 4 solitären Tagespflegeeinrichtungen angeboten, ebenso barrierefreie und betreute Wohnformen. Rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bundesweit für die BeneVit Gruppe.

www.benevit.net

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Steffen Ritter

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