12. April 2021

Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!

12.04.2021 – 11:01

Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl)

Arbeitskreis Berufsgesetz gegen eine Verlängerung der Modellklausel!


















Frechen (ots)

Im Gesetzentwurf des geplanten Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), der heute zur Anhörung ansteht, findet sich in den Artikeln 7 bis 9 die geplante Verlängerung der Modellklausel der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Obwohl sich der Bundesrat gegen die geplante Verlängerung bis 2026 ausgesprochen hat und 2022 als Fristverlängerung vorsah, hält die Bundesregierung an ihrem Zeitraum fest!

„Das können wir nicht hinnehmen“, so Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin des Arbeitskreis Berufsgesetz. „Bereits 2016 hatte sich der Bundesrat gegen die damalige 10-jährige Verlängerung, die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfahl, ausgesprochen! Fazit: Die Verlängerung wurde nur bis 2021 in die Berufsgesetze eingefügt. Nun soll mit dem GVWG, in dem die Therapieberufe als Randbemerkung auftauchen, da dort mehr als 35 unterschiedliche Regelungen enthalten sind, über die Hintertür doch der Vorschlag des BMG von 2016 (!) umgesetzt werden“. In einer groß angelegten Protestaktion hatten sich bereits im November 2020, zur damaligen Anhörung des BMG, Verbände und Hochschulen gegen die geplante Verlängerung ausgesprochen.

„Seit Einführung der Modellklausel 2009 haben die Therapieberufe in der positiven Evaluation der ersten Modellphase ebenso wie in den nachfolgenden Studien und Absolvent*innenbefragungen immer wieder bewiesen, dass die hochschulische Ausbildung den geforderten Mehrwert der Patient*innenversorgung erfüllt“, so Schrey-Dern. „Es wird Zeit, das mittlerweile 41 Jahre alte Gesetz für Logopäd*innen durch ein neues Berufsgesetz für die 12 Berufe der Logopädie/Sprachtherapie[1] zu ersetzen! Und es an die Erfordernisse und Herausforderungen der künftigen Patient*innenversorgung anzupassen.“

Deutschland steht mit seinen unterschiedlichen Ausbildungsmöglichkeiten in der Logopädie/ Sprachtherapie, die von der berufsfachschulischen bis zur hochschulischen Ausbildung reicht, in Europa völlig allein da. Auch international ist es selbstverständlich, dass in der Logopädie/Sprachtherapie hochschulisch ausgebildet wird. „Die Weiterentwicklung der Fachexpertise kann nur aus den eigenen Reihen heraus erfolgen“, so Schrey-Dern. „Vorbehalte, die Patient*innenversorgung sei durch hochschulisch ausgebildete Therapeut*innen gefährdet, sind reine Vorurteile. Die Studien haben gezeigt, dass die Absolvent*innen in sehr hohem Umfang im klinischen und Praxis-Umfeld arbeiten. Das ist ebenso wie in der Medizin, auch hier arbeiten und sichern die hochschulisch ausgebildeten Mediziner*innen vor allem die Versorgung der Patient*innen. Wir sind bereit, die hochschulische Ausbildung als Regelausbildung umzusetzen“ unterstreicht Schrey-Dern.

Die Einführung eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums im Bereich Logopädie/ Sprachtherapie ist überfällig. Die Berufsgesetzvorlage des AK Berufsgesetz (2018), ein Modellvorschlag für den Übergang von der berufsfachschulischen in die hochschulische Ausbildung (2018) und das Positionspapier für eine primärqualifizierende hochschulische Ausbildung (2021) belegen die Machbarkeit der hochschulischen Ausbildung in der Logopädie/Sprachtherapie.

Der Begriff Logopädie/Sprachtherapie steht für alle beruflichen Handlungsfelder der Atem-, Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schlucktherapie und umfasst alle darin tätigen 12 Berufsgruppen

Pressekontakt:

V.i.S.d.P.: Dietlinde Schrey-Dern, Sprecherin AK Berufsgesetz, c/o dbl., Augustinusstr. 11a, 50226 Frechen, info@arbeitskreis-berufsgesetz.de, www.arbeitskreis-berufsgesetz.de

Original-Content von: Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), übermittelt